13. Juni 2024, 10:00 Uhr bis 13. Juni 2024, 12:00 Uhr

Online Forum: Moralische Grenzen bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen zu Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes

An welche oder was für Unternehmen “darf“ vermittelt werden?

In den letzten Jahren vermitteln Werkstätten für Menschen mit Behinderungen immer mehr Maßnahmeteilnehmer*innen in Richtung des allg. Arbeitsmarktes. Und immer mehr Unternehmen verstehen das Potential dieser Personen, sofern sie ihre Personalentwicklung und -besetzung agil und individueller gestalten. Arbeits- und Fachkräftemangel spielen der Inklusion in die Hände.

Jetzt haben wir den Salat: Kunde droht mit Auftrag!

Mit welchen Unternehmen fällt es den Trägern der beruflichen Eingliederungshilfe, den zuständigen Akquisiteur*innen oder Jobcoaches schwer, dem Wunsch- und Wahlrecht ihrer Klientel und den Angeboten der Unternehmen zu entsprechen? Gibt es sogar Grenzen, die über dem Berufswunsch stehen oder stehen sollten? Und damit ist nicht die Kompetenz der Personen aus den Maßnahmen oder die der Unternehmen gemeint. Der Erfolg oder Misserfolg wären offensichtlich am Tun erkennbar.

Es geht um die Leitlinien und die Haltung der Unternehmen. Unter Umständen geht es um die Nachhaltigkeit und die Moral der Unternehmen, die im Gegensatz zu der eigenen oder des Trägers der Eingliederungshilfe stehen könnte.

  • Wäre ein Unternehmen, das an Rüstung und Waffen beteiligt ist, das richtige, um eine Person mit kognitiven Einschränkungen zu beschäftigen, die durch eine WfbM begleitet wird?
  • Wie geht man mit Konzernen um, die einen offensichtlich unangemessenen Umgang mit Personen und Ressourcen in anderen Ländern pflegen, um profitabler zu sein? Aber auch in Deutschland sind die Arbeitsbedingungen nicht in jedem Unternehmen so, dass diese ein gutes Gewissen bei der Vermittler*in hinterlassen.
  • Darf ich an eine Partei der politischen Mitte vermitteln, um dort z.B. in der Verwaltung zu arbeiten, aber nicht an Parteien, die sich am oder zum politischen Rand bewegen? Wäre das undemokratisch? Nimmt das Verfassungsgericht den sozialen Einrichtungen den moralischen Kompass ab?

Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist? Besteht sonst die Gefahr der Willkür? Muss sogar alles erlaubt und unterstützt werden, was nicht offiziell verboten ist?

Bekomme ich als Mensch mit Behinderung meinen Wunscharbeitsplatz in einer Schlachterei nicht, weil mein Jobcoach vegan lebt? Und meine Kollegin aus der Gärtnerei der WfbM wird nicht an den Biomarkt vermittelt, weil ihr Jobcoach es für albern hält, Tofu und Körner zu verkaufen?

Wir freuen uns, uns mit Ihnen über Ihre Erfahrungen auszutauschen. Wie gehen Sie in der Vermittlung und Begleitung mit moralischen Grenzen in der Vermittlung um?

Moderation: Kai Westendorf (Netzwerk und Projekte, alsterarbeit)

Das Forum steht allen Interessenten offen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Online Forum: Moralische Grenzen bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen zu Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes

Termin

13. Juni 2024, 10:00 Uhr bis 13. Juni 2024, 12:00 Uhr

Anmeldefrist

12. Juni 2024

Veranstalter

UN-Konventionell e.V. | E-Mail
Telefon: 0160 90212002

Ort

online

Gebühr Veranstaltung

kostenlos

Anzahl Teilnehmer

30 Teilnehmer

Hinweise

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldungen werden nur per Online-Buchungsformular entgegen genommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Absenden Ihrer Buchung unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert haben.

Weitere Informationen und den Zugang zum Online Forum erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.