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UN-KONVENTIONELL in Zeiten von Corona |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser, |
nach rund acht Wochen Lockdown scheinen wir in einer gewaltigen gesellschaftlichen Anstrengung die Corona-Krise zumindest vorübergehend in den Griff bekommen zu haben, die Zahlen, sagen uns die Politiker, lassen ein langsames Hochfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wieder zu, wobei die Geschwindigkeit, mit der nun agiert wird, in den Bundesländern jeweils anders definiert ist.
Die einen Werkstätten testen ihre Hygienekonzepte bereits im frisch wieder aufgenommenen Betrieb, andere müssen ihre Füße wahrscheinlich noch bis Ende Juni stillhalten.
Das gleiche gilt für betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAPs): In einigen Bundesländern wurden sie nie eingestellt, in anderen gänzlich runtergefahren, ein Flickenteppich. Hier urteilte man über BiAPs mit Augenmaß und Sachverstand, dort favorisierte man generalisierte Regelungen, die mit Unverständnis, aber hingenommen werden mussten. UN-Konventionell hat bei einigen Mitgliedern nach der Situation vor Ort nachgefragt.
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Thomas Bolwin, Haus Hall, Gescher |
Anders als in anderen Bundesländern steht unser Kostenträger, der LWL, Außenarbeit sehr wohlwollend gegenüber. Wir haben Glück mit unserem Leistungsträger, und ich habe den Eindruck, dass es ein Bemühen von vielen Seiten um sachgerechte, konstruktive Lösungen gibt. Unsere betriebsintegrierten Arbeitsplätze laufen weiter unter den üblichen Schutzmaßnahmen, Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, arbeiten selbstverständlich nicht. Und wenn ein Beschäftigter sagt, er will aber lieber nicht arbeiten, dann muss man wie für jeden anderen auch Lösungen finden. Die Kollegen auf den BiAPs sind vor Ort wirklich gut integriert in den Unternehmen, die würden schwer vermisst, wären sie nicht mehr da. Etwa 80 Prozent laufen zurzeit. Anfangs waren es mehr, jetzt stecken aber viele Betriebe in der wirtschaftlichen Krise und einige unserer Mitarbeiter sind von ihren Firmen freigestellt. Dass wir viele BiAPs verlieren, glaube ich eher nicht oder jedenfalls nicht signifikant. Eine Mitarbeiterin auf einem BiAP war freigestellt und kam zurück, sie ist jetzt schon wieder vermittelt. Das ist das normale Geschäft. Unsere Integrationsassistenten halten engen Kontakt zu den Mitarbeitern auf den BiAPs.
Die BBB-Maßnahmen im virtuellen Bereich werden von der Agentur refinanziert, die Werkstatt erhält den Maßnahmesatz, so läuft auch die Leistung der Integrationsassistenz für die Teilnehmer weiter. Allerdings sind wir gefordert, Bildungsmaßnahmen für den gesamten BBB nachzuweisen: Wir sind seit letzter Woche mit einer E-Learningplattform online. Die nutzen wir sowohl für Mitarbeiter als auch für Beschäftigte und die Teilnehmer im BBB, für die wir wirklich individuelle Bildungspakete zusammenstellen. Es ist aber auch ein Spagat: Wir brauchen einerseits eine zeitnahe Rückmeldung der Teilnehmer und eine gemeinsame Reflexion mit ihnen über ihre Lernpakete, damit wir sie wirklich passgenau zusammenstellen können. Zugleich müssen wir genau abwägen, ob sie die Aufgaben zu Hause auch bearbeiten können und welcher Unterstützungsbedarf dafür notwendig und leistbar ist. Und weil nicht alle über die nötige Hardware verfügen, gibt’s die Unterlagen auch per Post. Auf der Plattform können die Lerneinheiten direkt bearbeitet werden, allerdings noch nicht interaktiv. Wir arbeiten aber dran. Das ist auch etwas Positives an der Krise: Es gibt auf einmal Druck, alles muss schnell möglich gemacht und entwickelt werden, aber nach der Krise braucht man die Möglichkeiten der digitalen Welt dann nur noch in die richtigen Bahnen lenken.
Und eine weitere Chance dieser Krise: Die BiAP-Mitarbeiter, die gerade jetzt ihren Mann, ihre Frau stehen Schulter an Schulter mit den Kollegen in den Betrieben, zeigen, dass sie alle gemeinsam „den Laden schon wuppen“. Jetzt gerade wird extrem deutlich, dass man viel näher beieinandersteht, dass Menschen mit Behinderung oft viel integrierter in den Arbeitsprozess sind, als man manchmal denkt. Die Rückmeldungen aus den systemrelevanten Bereichen sind eindeutig: Die Mitarbeiter in Seniorenheimen oder im Bereich Lebensmittel beispielsweise sagen, dass sie gerade jetzt nicht auf unsere Beschäftigten verzichten können. Sie sind längst ins System eingebunden und in der Krise unverzichtbar. Wenn man dann nach der Krise reflektierter zurückschauen wird, wird das mit Sicherheit noch mal ganz anders bewusst werden. Und dann müssen wir als Werkstätten diesen Aspekt laut in den Fokus rücken.
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Michael Schumann, Lebenshilfe Braunschweig |
Bislang gilt in Niedersachsen das Betretungsverbot, aber im Gegensatz dazu laufen die BiAPs hier bei uns noch. Die Mitarbeitenden möchten das so und wir sind es auch unseren Kooperationspartnern, z. B. in der Logistik, Medizintechnik und im Handel schuldig. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Hygienerichtlinien gut umgesetzt werden. Von unseren circa 70 Mitarbeitern auf BiAPs waren zwischenzeitlich etwa 40 am Arbeitsplatz, jetzt aber werden es wieder mehr. Allerdings machten wir uns vor allem zu Beginn der Krise Sorgen, beispielsweise als unsere Alltagshelfer noch in Seniorenheimen gearbeitet haben. Dann haben wir fast alle Mitarbeitenden dort herausgenommen. Diese Arbeit fahren wir aber jetzt wieder hoch. Die Fachkräfte in den Seniorenheimen brauchen die unterstützenden Hände der Alltagshelfer. Ein wichtiger Aspekt ist für uns, dass wir unsere Kooperationspartner unterstützen wollen. Dass wir jetzt bei der Stange bleiben und zu ihnen stehen. Das findet Anerkennung und dafür gab es auch tolle Mails von Unternehmern und Betriebsräten zurück.
Zuallererst haben wir natürlich sehr intensiv Unterweisungen zum Thema Hygiene und den bekannten Schutzmaßnahmen durchgeführt. Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen im Budget für Arbeit, die von unseren Jobcoachs weiter betreut werden.
Wir telefonieren viel mit unseren Mitarbeitenden auf den BiAPs und halten sie auf dem Laufenden. Für die Daheimgebliebenen ist es Aufgabe der Jobcoachs, Vereinsamungstendenzen und psychische Belastungen festzustellen und entgegenzuwirken. Zusätzlich schicken wir per Mail oder Post Bildungsaufgaben sowie kurzweilige Rätsel und Geschichten. Auch Links zu YouTube-Plattformen werden versandt. In einigen Firmen dürfen unsere Jobcoachs nur bis in den Eingangsbereich, trotzdem kriegen wir den Kontakt zu unseren Beschäftigten dort hin − unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Und dann haben wir tatsächlich noch drei Budgets für Arbeit genau in dieser Zeit vermittelt. Natürlich waren die längerfristig angekurbelt, aber der Einstieg fand jetzt zum 1. April und zum 1. Mai statt, also in tiefster Krise. Das lief alles vor allem in der letzten Phase, der eigentlich üblichen Hilfeplangespräche vor Ort, in der sonst alle miteinander verhandeln, vollkommen komplikationslos per Telefon und Mail. Inklusive zügiger Kostenzusagen. Dass die Firmen jetzt noch zu ihrem Wort standen, ist schon klasse. Bislang haben wir noch keinen Kooperationspartner verloren, wir haben nur auf Zeit unterbrochene Plätze. Eine Außenarbeitsgruppe bei einem Automobilzulieferer hat noch nicht wieder angefangen, das klappt vielleicht nächste Woche.
Außenarbeitsplätze einzustellen in der Krise, ist doch schwierig für die Mitarbeitenden. Mit welcher Begründung sollten sie nicht mehr arbeiten dürfen? Ein Pauschalieren, mit dem man durchweg sagt, alle Werkstattbeschäftigten sind per se gefährdeter, halte ich für kritisch.
Sicher halten wir Kontakt, aber dennoch gibt es unter unseren Mitarbeitenden genügend Menschen, die allein wohnen oder auf engem Raum mit ihren Eltern. Sie benötigen dringend ein zweites Milieu. Wir fahren also die Beschäftigung z.B. in Seniorenheimen wieder hoch. Dort entlasten sie dann die Fachkräfte. Und deshalb sind sie alle eigentlich die Superhelden. Aber da redet niemand drüber: Menschen mit Behinderung spielen in der Öffentlichkeit leider oftmals keine große Rolle, auch nicht beim Thema Corona. Aber wenn sie trotz allem ihren Job richtig gut machen, z.B. in sogenannten systemrelevanten Bereichen, dann ist das einfach nur großartig.
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Sebastian Weyhing, alsterarbeit Hamburg |
In Hamburg gilt bis zum 30. Juni ein Betretungsverbot für Werkstätten, und das gilt auch für Außenarbeitsplätze. Im Wohnen sind der Schutzgedanke und also das Betretungsverbot nachvollziehbar, auch in der Werkstatt. In meinem Verständnis könnten bei einem Teil der BiAPs und unter Einhaltung von festgelegten Kriterien und unter Berücksichtigung von Infektionsschutzmaßnahmen individuelle Lösungen gefunden werden. Dies setzen wir bei Außenarbeit im Rahmen sogenannter Notbetreuung um: Etwa zehn Prozent unserer BiAPS-Beschäftigten arbeiten weiter, beispielsweise, wenn bei ihnen eine erhöhte Suchtgefahr besteht. Inzwischen steigt der psychische Druck bei unseren Klienten und ihr Wunsch nach Notbetreuung wird höher, viele sagen: „Ihr nehmt mir die Möglichkeit, meinen Beitrag zu leisten, die Krise zu überwinden, indem ihr mir verweigert, arbeiten zu gehen.“ Bei allem Verständnis für die Schutzmaßnahmen werden solche Pauschalisierungen als unangemessen empfunden. Wir überlegen aber auch: Was, wenn sich ein Beschäftigter auf einem BiAP infiziert? Wer will dann die Verantwortung dafür übernehmen? Also ruhen die BiAPs.
Die Arbeitgeber, vor allem im sozialen Bereich, wollen, dass unsere Leute arbeiten. Beispielsweise haben die älteren Menschen in Seniorenheimen zu ihren Alltagshelfern Vertrauen aufgebaut, und oft hören wir, dass jede helfende Hand gebraucht wird. Es wäre aber auch schade, wenn es nicht auffiele, wenn unsere Leute nicht da sind. Andererseits haben wir Kunden im Messebau, die seit Februar schon keine Arbeit mehr haben und froh sind, dass unsere Leute draußen bleiben. Dann haben wir Firmen, von denen wir nicht wissen, ob sie nach der Krise noch da sind: Da rechnen wir mit mindestens zehn Prozent, die dann fehlen. Und es gibt Kunden, die es richtig schlecht fanden, dass wir unsere Leute zu Hause lassen mussten, beispielsweise eine Drogeriemarktkette, die zu den Zeiten der Hamsterkäufe jeden Mitarbeiter gebraucht hätten. Die haben wir nachhaltig verprellt, ihre Reaktion: In der Krise kann man sich auf Werkstätten nicht verlassen. Das ist bitter. Das sind vielleicht noch einmal zehn Prozent. Sicherlich sollten Menschen mit gesundheitlichem Risiko oder auch, wenn sie nicht wollen, nicht arbeiten, aber ansonsten sollte man die BiAPS öffnen. Außerdem begleiten wir etwa 30 Personen im Budget für Arbeit. Von ihnen sind sechs Personen akut von Kündigung bedroht. Sie haben weder Anspruch auf ALG 1 noch auf KuG und müssen daher das Rückkehrrecht in Anspruch nehmen. Vielleicht sollte man da erneut diskutieren, ob es nicht sinnvoller wäre, für sie in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, ihnen trotzdem ein Rückkehrrecht zuzugestehen und sie dann selbst entscheiden zu lassen.
Ich wünsche mir und hoffe darauf, dass wir mit den beginnenden Lockerungen in anderen Bundesländern auch in Hamburg unter Hygienevorschriften betriebsintegrierte Arbeitsplätze wieder beleben dürfen, erneut Normalität aufbauen und Druck abbauen können.
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Melanie Gronert, Reha Offenburg |
In dieser Woche haben wir die Arbeit in der Werkstatt wieder hochgefahren, mit 25 Prozent der Belegung. Auch vorher schon durfte Außenarbeit stattfinden, allerdings wurde dies unterschiedlich gehandhabt: In Pflegeheimen oder Seniorenzentren durften Beschäftigte als Alltagshelfer nicht arbeiten, andere in den Küchen jedoch schon, da diese als systemrelevant gelten. In Industriebereichen wurde auch durchgängig gearbeitet. Es gibt immer wieder Phasen, wo Betriebe Kurzarbeit anmelden mussten und unsere Beschäftigten dadurch nicht weiterarbeiten konnten. Wir haben 50 BiAPs, von denen rund zwei Drittel beschäftigt sind. Für die Firmen war vollkommen klar, dass die Beschäftigten zum Team, zum Betrieb gehören und sich entsprechend nach den Regeln dort richten.
Im BBB, egal ob in der Werkstatt oder betriebsintegriert, gab es die Möglichkeit, auch über entsprechende Homelearning-Konzepte die Teilnehmer weiter zu beschulen. Von Beginn des Betretungsverbots an gab es die Möglichkeit einer Notbetreuung. Wir betreuen Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Mit jeder Woche, die das Betretungsverbot andauert, steigt der Druck, der Gedanke, nicht mehr allein bleiben zu können, die Werkstatt fehlt. Das sind erhebliche psychische Belastungen, die Menschen in die Krise rutschen lassen. Wir halten mit allen telefonisch Kontakt. Die Gespräche sind oft lang, manchmal auch eine Stunde oder länger. Zum Teil durften unsere Jobcoachs nicht in die Betriebe, die Beschäftigten kamen, wenn möglich, auf das Außengelände, sodass alle Abstandsregeln und Maßgaben eingehalten werden konnten. Die Jobcoachs fanden sehr kreative Lösungen, um Kontakt herzustellen.
Inzwischen wurde ein BiAP gekündigt, da suchen wir gemeinsam mit dem Betreuten wieder eine neue Möglichkeit, sobald dies wieder machbar ist. Insgesamt rechnen wir damit, dass gerade in sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen, dort, wo wir viele Beschäftigte haben, schon einiges wegbrechen wird. Das wird auch schwer für jene Beschäftigten, die sehr damit gerungen haben, den Schritt nach draußen zu wagen, die sich nun alles über Monate erarbeiteten und aufbauten und nun ruht ihr Arbeitsplatz.
Wir haben einige Beschäftigte, die derzeit nicht in Außenarbeit gehen wollen, auch wenn sie das könnten, weil sie durch die Umstellungen des BTHG teilweise keinen Mehrbedarf für das Mittagessen erhalten. Das empfinden sie als ungerecht. Der Inklusionsgedanke wird dadurch erschwert und passt für mich nicht in die Zeit des BTHG. Corona ist eine große Hürde, inklusive Arbeit zu vermitteln, jedoch dürfen die Einschränkungen für die Zuwendungen für die Mittagessenpauschale auch nicht zu eng ausgelegt werden, sondern sollten weiter die Inklusion stärken. Damit könnte das Zurückkehren deutlich erleichtert werden und gerade auch die, die eh schon mit einem Rausgehen gerungen haben, jetzt motivieren.
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Rebecca Kleinheitz, netzwerk alma |
Ich habe mit vielen Kollegen in verschiedenen Bundesländer korrespondiert und gefragt, wie die Situation in der Landwirtschaft zurzeit aussieht, besonders mit Blick auf Außenarbeitsplätze, aber auch bei Werkstätten, die Höfe unterhalten − und habe überraschende Rückmeldungen aus Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bekommen: Dort ruht Außenarbeit in der Landwirtschaft weitgehend! Für viele Betriebe, die auf die Mitarbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung setzen, ein echtes Problem. Und bei den Landwirtschaften und Gärtnereien in Werkstätten geht es weit auseinander: Einige machen weiter wie vor der Krise, und andere müssen statt mit 50 Beschäftigten nun mit acht Fachkräften die Arbeit allein schaffen. Und alles dazwischen ist auch vertreten mit einer Art Fünf-Stufen-System, wer kommen darf und wer nicht. Und das, obwohl doch Landwirtschaft systemrelevant ist. Auf einigen Höfen wohnen die Beschäftigten auch, dürfen aber nicht zu ihrem Arbeitsplatz, den Kühen oder Hühnern, nach draußen. Das ist ein Zwei-Klassen-Denken: Menschen ohne Behinderung in systemrelevanten Berufen sollen und müssen arbeiten, aber die Menschen mit Behinderung in systemrelevanten Berufen dürfen es nicht. Vollkommen selbstverständlich, dass Menschen mit Vorerkrankungen, die zu den Risikogruppen gehören, nicht arbeiten. Aber alle anderen? Und warum nun hier, wo sie gebraucht werden und zudem so viel an der frischen Luft stattfindet und in der Regel genug Platz für Abstandhalten vorhanden ist, Arbeiten untersagt sein soll, ist nicht mehr nachvollziehbar. Zumal zurzeit die wichtigste Phase im landwirtschaftlichen Jahr läuft: Wenn jetzt nicht gesät wird, gibt’s im Sommer und Herbst nichts zu ernten. Von einem anderen Hof hörte ich, dass die Arbeit nur deshalb funktioniert, weil das ganze Dorf ehrenamtlich unterstützt: Alle, die Zeit haben, wie Lehrer oder Kindergärtner, kommen jeden Tag vorbei und helfen drei Stunden auf dem Acker. Ein Betrieb in Rheinland-Pfalz hat eine Ausnahmegenehmigung angestrengt: Die, die keine Vorerkrankungen haben und ohne öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienst den Hof erreichen, dürfen nun arbeiten.
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gab es bereits Lockerungen, anderswo, aber eben nicht überall, kommen sie in dieser Woche. Auch das: nicht nachvollziehbar. Wirtschaftlich stecken besonders die Höfe in Schwierigkeiten, die ihre Arbeit nicht als Beschäftigungstherapie organisieren, sondern als reelle, relevante Arbeit, kein Fake. Weder Tierhaltung noch Pflanzenproduktion kann man einfach liegen lassen. Es entsteht der Eindruck, hier wird nicht mit Menschenverstand gehandelt. Das Kriterium Systemrelevanz gilt offensichtlich nicht für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion, wenn Menschen mit Behinderung involviert sind. Dabei erzeugt die Regelung gleich ein doppeltes Problem: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fehlt ihre Arbeit und bei der Arbeit fehlen ihre helfenden Hände. Dazu kommt eine schwierige Betreuungssituation: Wenn Gruppenleiter und Sozialpädagogen jetzt die Hofarbeit machen müssen und die Beschäftigten nicht zur Arbeit gehen dürfen, wer kann denn dann ihre Betreuung leisten? Gerade bei denjenigen, die ambulant betreut oder allein wohnen? Mir scheint, es ist von allen Seiten am ungünstigsten gedacht und ich würde dringend appellieren, alle Tätigkeiten zur Nahrungsmittelproduktion mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Werkstätten genauso zuzulassen, wie auf allen anderen Äckern auch.
Wenn auch Ihr Betrieb von dem Betretungsverbot betroffen ist und Sie diese Forderung in einem offenen Brief unterstützen wollen, melden Sie sich gerne info@netzwerk-alma.de
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Soweit die Berichte der Kolleginnen und Kollegen. Was nehmen Sie aus der Krise für Ihre Arbeit mit? Wo stehen wir heute? Und was müssen wir an unserer Arbeit verändern? Welche Fragen beschäftigen Sie momentan?
Wir möchten gern mit Ihnen in den Austausch gehen, von Ihren Bedarfen hören, gemeinsam um Lösungen diskutieren und, auch, nach vorn denken.
Deshalb bieten wir am 25. Juni 2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein moderiertes Diskussionsforum im Internet an, auf das sich Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder schalten können.
Wenn Sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte kostenfrei auf unserer Internetpräsenz an.
Zur Anmeldung
Nach einer kurzen Pause findet im Anschluss an das Forum von 13:00 bis 15:00 Uhr unsere jährliche Mitgliederversammlung statt, diesmal auch online. Sie war ursprünglich für den 26. Mai in Frankfurt am Main vorgesehen, musste aber wegen der Corona-Krise abgesagt werden.
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2021: Die nächste Jahrestagung UN-Konventionell |
2020 haben wir die UN-Konventionell-Jahrestagung Betriebsintegrierte Berufsbildung – das Tor zur Vermittlung Corona-bedingt absagen müssen, aber abgesagt ist allenfalls verschoben: Wir haben beschlossen, sie nach jetzigem Stand der Corona-Entwicklung im Frühsommer 2021 in Frankfurt am Main nachzuholen.
Über den genauen Termin werden wir Sie zeitnah informieren.
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Kommen Sie gut durch die Corona-Zeiten und noch immer gilt: Bleiben Sie gesund!
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